
* Die Abwicklung der Geschäfte mit Investmentanteilen erfolgt i. d. R direkt über die jeweiligen Sondervermögen verwaltenden Investmentgesellschaften (Emittenten) beziehungsweise deren Depotbanken. Vereinzelt erfolgt die Abwicklung jedoch auch über alternative Abwicklungswege (z. B. Clearstream).