Häufige Fragen
FAQs zum Verwahrentgelt für Bankguthaben
Wird Verwahrentgelt für mein Bankguthaben auf dem Abwicklungskonto berechnet?
Gute Nachrichten: Seit dem 26.7.2022 setzen wir das Verwahrentgelt auf 0,00 % p.a. für Bankguthaben auf dem Abwicklungskonto. Damit entfällt das Verwahrentgelt welches wir in 2020 für Bankguthaben über 100.000 € auf dem Abwicklungskonto gezwungen waren einzuführen.
Hintergrund ist, dass die EZB den Leitzinssatz erhöht hat und wir weiterhin mit steigenden Kapitalmarktzinsen rechnen. Bei dem Verwahrentgelt handelte es sich nicht um eine Gebühr, an der wir Geld verdient haben. Wir haben lediglich Kosten weitergegeben, die uns selbst entstanden sind. Für uns ist es somit auch selbstverständlich, dass wir die Zinsanpassung direkt weitergeben und kein Verwahrentgelt mehr berechnen.
Wird das Verwahrentgelt dauerhaft auf 0,00 % p.a. gesetzt?
Eine Rücknahme dieser Entscheidung ist nicht geplant, da wir mit einem weiterhin positiven Zinsumfeld rechnen. Sollte sich die Zinspolitik der EZB ändern und wir uns gezwungen sehen, wieder ein Entgelt zu berechnen, werden wir Sie darüber rechtzeitig informieren.
Wann sehe ich die Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis?
Die Entscheidung der EZB kam sehr kurzfristig. Unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) sieht eine Möglichkeit der Anpassung des Verwahrentgeltes vor. Die aktuellen Konditionen können Sie jederzeit unter ffb.de/konditionen einsehen. Dort finden Sie auch das PLV.
Warum musste ich bei der aktuellen AGB Änderung noch der alten Regelung zustimmen?
Unser Ziel ist es, mit allen Kunden einheitliche Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen – setzen dann aber die Berechnung des Verwahrentgelts zum 26.07.2022 aus.
Warum muss ich der Änderung des Verwahrentgelts nicht extra über eine AGB Änderung zustimmen?
Für eine Vereinbarung neuer Konditionen brauchen wir grundsätzlich Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das würde aber bedeuten, dass wir mehrere Monate auf die AGB-Zustimmung aller Kundinnen und Kunden warten müssten, bevor wir die positiven Entwicklungen der Zinsmärkte weitergeben könnten. Da es sich bei der Erhöhung des Freibetrages um eine Anpassung zu Ihrem Vorteil handelt, haben wir uns dazu entschieden, die Berechnung des Verwahrentgeltes umgehend umzustellen und es somit abzuschaffen.
Wir werden Sie bei der nächsten regulären Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Konditionen bitten. Aktuell gibt es also nichts für Sie zu tun.
Zu wann wurde letztmalig das Verwahrentgelt berechnet?
Seit dem 26. Juli 2022 haben wir Ihr Abwicklungskonto auf 0,00 % p.a. gesetzt. Mit dem Rechnungslauf im Oktober 2022 haben wir letztmalig das Entgelt berechnet.